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   OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 18 L 995/92   

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OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 18 L 995/92 (https://dejure.org/1993,12587)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.09.1993 - 18 L 995/92 (https://dejure.org/1993,12587)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. September 1993 - 18 L 995/92 (https://dejure.org/1993,12587)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Übertragung höherwertiger Dienstposten; Zulässigkeit einer Feststellungsklage nach Erledigung der dem Streit zugrundeliegenden Vorgänge; Verwaltungsinterne Höherbewertung; Fehlende Verbindung mit einer festen höher bewerteten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Übertragung höherwertiger Dienstposten; Zulässigkeit einer Feststellungsklage nach Erledigung der dem Streit zugrundeliegenden Vorgänge; Verwaltungsinterne Höherbewertung; Fehlende Verbindung mit einer festen höher bewerteten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.03.1990 - 6 P 32.87

    Mitbestimmungstatbestand der nicht nur vorübergehenden Übertragung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 18 L 995/92
    15, 16 a zu § 76 BPersVG ; Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, RdNr. 38 zu § 76; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 12.3.1990 - BVerwG 6 P 32.87 - PersR 1990, 135, 136).
  • BVerwG, 30.10.1979 - 6 P 61.78

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Interne Umbewertung - Personalrat -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 18 L 995/92
    Hierfür ist insbesondere auch anzuführen, daß die interne Bewertung und Umbewertung von Beamtendienstposten eine entsprechende Änderung der besoldungsrechtlichen Einstufung des Dienstposteninhabers noch nicht vorbereitet, weil sie keine Außenwirkung hat und völlig objektiviert, d. h. nicht personen-, sondern funktionsbezogen ist; mit Blick hierauf löst z. B. - wie das Bundesverwaltungsgericht klargestellt hat - die interne Umbewertung von Beamtendienstposten ebenfalls kein Mitbestimmungsrecht des Personalrats aus (vgl. Beschluß vom 30.10.1979 - BVerwG 6 P 61.78 - PersV 1981, 244 für § 76 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG ).
  • BVerwG, 10.01.1991 - 6 P 14.88

    Personalvertretung - Verweigerung der Zustimmung - Rechtsschutzinteresse -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 18 L 995/92
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Beschlüsse vom 10.1.1991 - BVerwG 6 P 14.88 - DVBl. 1991, 707 = PersR 1991 137 und vom 2.6.1992 - BVerwG 6 P 14.90 - PersR 1992, 359) und auch des Senats (vgl. aus jüngerer Zeit z. B. Beschluß vom 4.11.1992 - 18 L 8485/91 -), daß nach - wie hier - eingetretener Erledigung der den Mitbestimmungsstreit auslösenden Vorgänge die aufgetretene Streitfrage in Form einer allgemeinen Feststellung zur gerichtlichen Klärung gestellt werden kann, wenn sich die Vorgänge erfahrungsgemäß wiederholen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit tatsächliche Vorgänge zu erwarten sind, in denen sich die gleiche Rechtsfrage wiederum stellen wird.
  • BVerwG, 26.11.1979 - 6 P 6.79

    Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit an einen Beamten durch Zuweisung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 18 L 995/92
    Das folgt bereits aus dem eindeutigen, keiner anderen Auslegung zugänglichen Wortlaut der Regelung und entspricht der einhelligen Auffassung zu vergleichbaren Mitbestimmungsvorschriften (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26.11.1979 - BVerwG 6 P 6.79 - PersV 1981, 286, 287 = ZBR 1980, 323; OVG NW.
  • BVerwG, 02.06.1992 - 6 P 14.90

    Mitbestimmung des Personalrates bei Bestimmung von Beginn und Ende der täglichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 18 L 995/92
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Beschlüsse vom 10.1.1991 - BVerwG 6 P 14.88 - DVBl. 1991, 707 = PersR 1991 137 und vom 2.6.1992 - BVerwG 6 P 14.90 - PersR 1992, 359) und auch des Senats (vgl. aus jüngerer Zeit z. B. Beschluß vom 4.11.1992 - 18 L 8485/91 -), daß nach - wie hier - eingetretener Erledigung der den Mitbestimmungsstreit auslösenden Vorgänge die aufgetretene Streitfrage in Form einer allgemeinen Feststellung zur gerichtlichen Klärung gestellt werden kann, wenn sich die Vorgänge erfahrungsgemäß wiederholen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit tatsächliche Vorgänge zu erwarten sind, in denen sich die gleiche Rechtsfrage wiederum stellen wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1985 - 1 B 319/85
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 18 L 995/92
    Beschlüsse vom 22.8.1983 - CB 19/82 - PersV 1984, 466 = ZBR 1984, 215 und vom 30.8.1985 - 1 B 319/85 - ZBR 1986, 54, 55; Dembowski/Ladwig/Sellmann, Nds. PersVG, RdNr. 21 zu § 78; Spohn/Bieler/Müller-Fritzsche, Nds. PersVG, 5. Aufl., RdNrn.
  • OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8485/91

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates bei Verstößen gegen Arbeitszeitregelungen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 18 L 995/92
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Beschlüsse vom 10.1.1991 - BVerwG 6 P 14.88 - DVBl. 1991, 707 = PersR 1991 137 und vom 2.6.1992 - BVerwG 6 P 14.90 - PersR 1992, 359) und auch des Senats (vgl. aus jüngerer Zeit z. B. Beschluß vom 4.11.1992 - 18 L 8485/91 -), daß nach - wie hier - eingetretener Erledigung der den Mitbestimmungsstreit auslösenden Vorgänge die aufgetretene Streitfrage in Form einer allgemeinen Feststellung zur gerichtlichen Klärung gestellt werden kann, wenn sich die Vorgänge erfahrungsgemäß wiederholen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit tatsächliche Vorgänge zu erwarten sind, in denen sich die gleiche Rechtsfrage wiederum stellen wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.1983 - 15 S 2215/82

    Mitbestimmung; einstweilige Verfügung; Anhörung beim Umbau von Diensträumen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 18 L 995/92
    Beschlüsse vom 22.8.1983 - CB 19/82 - PersV 1984, 466 = ZBR 1984, 215 und vom 30.8.1985 - 1 B 319/85 - ZBR 1986, 54, 55; Dembowski/Ladwig/Sellmann, Nds. PersVG, RdNr. 21 zu § 78; Spohn/Bieler/Müller-Fritzsche, Nds. PersVG, 5. Aufl., RdNrn.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1983 - CB 19/82
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 18 L 995/92
    Beschlüsse vom 22.8.1983 - CB 19/82 - PersV 1984, 466 = ZBR 1984, 215 und vom 30.8.1985 - 1 B 319/85 - ZBR 1986, 54, 55; Dembowski/Ladwig/Sellmann, Nds. PersVG, RdNr. 21 zu § 78; Spohn/Bieler/Müller-Fritzsche, Nds. PersVG, 5. Aufl., RdNrn.
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